Sparrechner Zinsen

Einmalanlage mit Zinseszins berechnen: was aus einem Betrag wird

Ein Betrag, ein Zinssatz, eine Laufzeit: Der Rechner zeigt den Endbetrag mit wieder angelegten Zinsen, den Vergleich zur Zinsauszahlung und die Entwicklung Jahr für Jahr.

Endbetrag

–

–

–Zinsen gesamt
–Unterschied Zinseszins zu Auszahlung
–Effektiver Jahreszins
–Jahre bis zur Verdopplung
Entwicklung pro Jahr
JahrKapital am JahresanfangZinsen im JahrKapital am JahresendeAusgezahlt bisher

Einfacher Zins und Zinseszins: ab wann der Unterschied zählt

10.000 € zu 3 % p.a., jährliche Zinsgutschrift
LaufzeitEinfacher ZinsZinseszinsMehr durch Zinseszins
5 Jahre11.500 €11.593 €93 €
10 Jahre13.000 €13.439 €439 €
20 Jahre16.000 €18.061 €2.061 €
30 Jahre19.000 €24.273 €5.273 €

Beim einfachen Zins wird jedes Jahr derselbe Betrag gezahlt, berechnet auf das ursprüngliche Kapital: 10.000 € × 3 % = 300 € pro Jahr, egal wie lange das Geld liegt. Beim Zinseszins wird der Zins auf das Kapital plus aller bisher gutgeschriebenen Zinsen berechnet; im zweiten Jahr also auf 10.300 €, im dritten auf 10.609 €. Über fünf Jahre ist der Abstand kaum sichtbar, nach 30 Jahren macht der Zinseszins mehr als ein Viertel aller Erträge aus. Je höher der Zins, desto früher setzt dieser Effekt ein: Bei 7 % wachsen 10.000 € in 30 Jahren auf 76.123 € statt 31.000 €.

Formeln für Endbetrag, nötiges Kapital und nötigen Zins

Endbetrag mit ZinseszinsKₙ = K₀ × (1 + p)ⁿ
Endbetrag mit einfachem ZinsKₙ = K₀ × (1 + p × n)
Nötiges Startkapital für ein ZielK₀ = Kₙ ÷ (1 + p)ⁿ
Nötiger Zinssatzp = (Kₙ ÷ K₀)^(1/n) − 1
Nötige Laufzeitn = ln(Kₙ ÷ K₀) ÷ ln(1 + p)

Die Umkehrformeln beantworten die Fragen, die vor einer Anlage stehen. Wer in zehn Jahren 20.000 € braucht und 3 % bekommt, muss heute 14.882 € anlegen. Wer 10.000 € in zehn Jahren auf 15.000 € bringen will, braucht 4,14 % pro Jahr; mit Tagesgeld oder Festgeld ist das derzeit kaum erreichbar, mit einem Aktien-ETF nur als Erwartungswert mit Schwankung. In Excel und Google Sheets liefert =ZW(3%;10;0;-10000) den Endbetrag und =ZINS(10;0;-10000;15000) den nötigen Zins.

Zinsen auszahlen lassen oder im Konto belassen

Bei Festgeld legt die Bank beim Abschluss fest, ob Zinsen jährlich auf ein Referenzkonto überwiesen oder dem Festgeld gutgeschrieben und mitverzinst werden. Viele Banken bieten nur eine der beiden Varianten an, bei Laufzeiten über ein Jahr häufig die jährliche Auszahlung. Bei Tagesgeld werden Zinsen immer dem Konto gutgeschrieben; ein Zinseszins entsteht dort automatisch, solange das Geld nicht abgehoben wird.

VarianteErtragSteuerzeitpunktWann sinnvoll
Jährliche Auszahlungeinfacher Zins, solange die Auszahlungen nicht neu angelegt werdenjedes Jahr, Pauschbetrag wird jährlich genutztlaufendes Einkommen, z. B. in der Rente
Gutschrift auf das FestgeldZinseszins über die gesamte Laufzeitje nach Bank jährlich oder gebündelt am LaufzeitendeVermögensaufbau ohne Bedarf an Zwischenzahlungen
Gutschrift am Laufzeitendeoft einfacher Zins, nur bei Zinskapitalisierung Zinseszinsalle Zinsen in einem Jahrkurze Laufzeiten bis zu einem Jahr

Werden fünf Jahre Zinsen erst am Ende gezahlt, fallen sie steuerlich in ein einziges Jahr. Bei 50.000 € zu 3 % sind das rund 7.960 €, von denen nur 1.000 € unter den Pauschbetrag fallen; bei jährlicher Zahlung blieben Jahr für Jahr bis zu 1.000 € frei.

Welche Anlagen überhaupt Zinseszins bringen

Tagesgeld
Zinsen werden monatlich, vierteljährlich oder jährlich gutgeschrieben und automatisch mitverzinst; der Zinssatz kann sich jederzeit ändern
Festgeld mit Zinskapitalisierung
fester Zins und Zinseszins über die Laufzeit; nicht jede Bank bietet diese Variante an
Abgezinster Sparbrief
Kauf unter dem Rückzahlungsbetrag, Zinseszins steckt in der Differenz; Steuer fällt am Ende in einem Jahr an
Bundesanleihen und Unternehmensanleihen
Kupon wird jährlich ausgezahlt; Zinseszins entsteht nur, wenn die Zahlungen neu angelegt werden
Thesaurierender ETF
Dividenden bleiben im Fonds; der Zinseszins wirkt über steigende Kurse, ohne festen Zins und mit Schwankung

Nominalzins, effektiver Jahreszins und Häufigkeit der Gutschrift

Banken werben mit dem Nominalzins pro Jahr. Schreiben sie die Zinsen öfter als einmal jährlich gut, wird jeder Teilbetrag sofort mitverzinst und der tatsächliche Jahresertrag liegt etwas höher. Diesen Wert gibt der effektive Jahreszins an, berechnet als (1 + p ÷ k)ᵏ − 1, wobei k die Zahl der Gutschriften pro Jahr ist. Für den Vergleich zweier Angebote mit unterschiedlicher Gutschrift ist deshalb der effektive Zins maßgeblich.

3 % nominal, 10.000 € über 10 Jahre
ZinsgutschriftEffektiver JahreszinsEndbetrag
jährlich3,000 %13.439 €
halbjährlich3,023 %13.469 €
vierteljährlich3,034 %13.483 €
monatlich3,042 %13.494 €

Der Unterschied zwischen jährlicher und monatlicher Gutschrift beträgt hier 55 € in zehn Jahren. Ein um 0,1 Prozentpunkte höherer Nominalzins bringt mehr als die häufigere Gutschrift; die Zinshöhe entscheidet also stärker als der Rhythmus.

Zinseszins nach Steuern und Inflation

Der Rechner zeigt Bruttowerte. Liegen die Zinsen eines Jahres über dem freien Pauschbetrag, zieht die Bank 26,375 % Abgeltungsteuer ab, und der abgezogene Betrag fehlt in den Folgejahren für den Zinseszins. Bei 10.000 € zu 3 % bleiben die jährlichen Zinsen von 300 bis 400 € unter dem Pauschbetrag von 1.000 €; ab rund 33.000 € Anlagebetrag wird er bei 3 % überschritten. Gleichzeitig verliert jeder Euro durch Inflation an Kaufkraft.

50.000 € zu 3 % über 20 Jahre, jährliche Gutschrift, Pauschbetrag 1.000 €
BetrachtungEndbetrag
vor Steuern90.306 €
nach jährlichem Steuerabzug83.942 €
nach Steuern in heutiger Kaufkraft, 2 % Inflation56.490 €

Real, also nach Steuern und Inflation, wachsen die 50.000 € in 20 Jahren nur um rund 6.500 €. Ein Zins knapp über der Inflation erhält die Kaufkraft, baut aber kaum Vermögen auf. Die Steuer auf Zinsen lässt sich mit einem passenden Freistellungsauftrag bis zum Pauschbetrag vermeiden.

Verdopplungszeit: 72er-Regel und genauer Wert

Die 72er-Regel teilt 72 durch den Zinssatz und liefert so ohne Rechner die Jahre, bis sich ein Betrag verdoppelt. Zwischen 4 und 10 % ist sie auf wenige Monate genau, bei niedrigen Zinsen überschätzt sie die Dauer leicht. Exakt ergibt sich die Verdopplungszeit aus ln(2) ÷ ln(1 + p). Für die Kaufkraft gilt dieselbe Regel mit dem realen Zins: Bei 3 % Zins und 2 % Inflation verdoppelt sich die Kaufkraft erst nach rund 70 Jahren.

Zinssatz72er-RegelExakt
1 %72,0 Jahre69,7 Jahre
2 %36,0 Jahre35,0 Jahre
3 %24,0 Jahre23,4 Jahre
4 %18,0 Jahre17,7 Jahre
6 %12,0 Jahre11,9 Jahre
8 %9,0 Jahre9,0 Jahre

Einmalanlage oder Sparplan mit derselben Summe

24.000 € sofort, 6 %43.666 €nach 10 Jahren, das ganze Kapital arbeitet ab dem ersten Tag
200 € monatlich, 6 %32.776 €nach 10 Jahren, im Schnitt ist nur die Hälfte investiert
Abstand bei 2 %2.765 €29.309 € gegenüber 26.544 €, je niedriger der Zins, desto kleiner die Lücke

Bei festem Zins gewinnt die Einmalanlage immer, weil jeder Euro länger verzinst wird. Bei Aktien-ETFs ist das Bild weniger eindeutig: Historisch lag die sofortige Anlage in rund zwei von drei Zeiträumen vorn, weil Märkte häufiger steigen als fallen. Im dritten Fall, einem Einbruch kurz nach dem Kauf, schneidet die gestaffelte Anlage besser ab. Wer einen großen Betrag nicht auf einen Schlag investieren möchte, kann ihn auf Tagesgeld parken und über 6 bis 12 Monate per Sparplan in den ETF verschieben; das kostet im Schnitt etwas Rendite, begrenzt aber das Risiko eines ungünstigen Einstiegs.

Erbschaft, Abfindung oder Bonus: Reihenfolge vor der Anlage

  1. Notgroschen auf drei bis sechs Monatsausgaben auffüllen, bevor Geld langfristig gebunden wird.
  2. Teure Schulden tilgen: Ein Dispo mit 10 bis 14 % Zinsen kostet mehr, als eine Anlage sicher einbringt.
  3. Bekannte Ausgaben der nächsten fünf Jahre (Auto, Umzug, Eigenkapital) auf Festgeld mit passenden Laufzeiten legen.
  4. Den Rest nach Zeithorizont aufteilen; nur Geld, das zehn Jahre und länger liegen kann, in Aktien-ETFs.
  5. Freistellungsauftrag bei der neuen Bank stellen und mit den anderen Instituten abstimmen.

Für die Einlagensicherung gilt: Pro Kunde und Bank sind 100.000 € gesetzlich geschützt. Stammt das Geld aus einem Immobilienverkauf oder aus einem Lebensereignis wie Erbschaft, Abfindung, Heirat, Scheidung oder Renteneintritt, schützt das Einlagensicherungsgesetz bis zu 500.000 € für sechs Monate ab Gutschrift. Danach sollte der Betrag auf mehrere Banken verteilt sein. Eine Abfindung wird bei der Lohnsteuer seit 2025 voll versteuert; die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung gibt es nur noch über die Einkommensteuererklärung. Erbschaften bleiben zwischen Eltern und Kindern bis 400.000 € je Elternteil steuerfrei, zwischen Ehepartnern bis 500.000 €.