Sparrechner Zinsen

Über das Projekt

Sparrechner Zinsen ist eine Sammlung von Rechnern für Menschen, die regelmäßig sparen, einen Betrag anlegen oder ihr Erspartes wieder entnehmen wollen. Jeder Rechner läuft im Browser; eingegebene Zahlen werden nicht übertragen oder gespeichert.

Welche Rechner es hier gibt

RechnerBeantwortetRechnet mit
SparrechnerEndkapital, Sparrate, Laufzeit, Zinssatz oder Startkapital eines Sparplansmonatlicher Verzinsung, wählbarer Zinsgutschrift
ETF-SparplanDepotwert nach Kosten und Steuer beim VerkaufRendite minus TER, Teilfreistellung 30 %
EinmalanlageEndbetrag eines Einmalbetrags mit oder ohne Zinseszinsjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Gutschrift
FestgeldZinsen nach Laufzeit, Zinszahlung und Steuerjahranteiligen Zinsen für angebrochene Jahre
TagesgeldZinsen bei Aktionszins, Zins danach und Höchstbetragmonatlicher Zinsberechnung, Gutschrift im gewählten Rhythmus
EntnahmeplanReichweite eines Kapitals oder mögliche MonatsentnahmeEntnahme zu Monatsbeginn, optional jährliche Erhöhung
Sparrate aus EinkommenSpielraum zum Sparen aus Einnahmen und Ausgaben50-30-20-Regel als Vergleich
Steuern auf ZinsenAbgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer nach Pauschbetragder Abzugsformel der Banken
NotgroschenHöhe der Notfallreserve und Dauer des AufbausMonatsausgaben nach Lebenssituation
Sparen für KinderGuthaben bis zum gewählten Altermonatlicher Verzinsung, Anteil am Kindergeld
VL und SparzulageArbeitnehmersparzulage und Vertragswert nach der Sperrfristsechs Sparjahren und einem Ruhejahr

Jeder Rechner läuft vollständig im Browser. Eingegebene Beträge verlassen das Gerät nicht, es gibt kein Konto und keine Anmeldung, und die Ergebnisse erscheinen beim Tippen ohne zusätzlichen Klick.

Rechenannahmen und Zinskonventionen

Sparpläne werden monatlich mit einem Zwölftel des Jahreszinses verzinst, Raten gehen am Monatsende ein. Das ist die Konvention der meisten Sparplanrechner von Banken und Vergleichsportalen und entspricht der Tabellenfunktion ZW. Wo Banken anders rechnen, etwa mit jährlicher Zinsgutschrift und linearer Verzinsung innerhalb des Jahres, bieten die Rechner die passende Einstellung an. Laufende Fondskosten werden vereinfacht von der Rendite abgezogen, was bei Kosten unter 2 % kaum vom exakten Wert abweicht.

Steuern rechnen die Rechner mit 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und optional 8 oder 9 % Kirchensteuer nach der Formel, die auch Banken beim Steuerabzug verwenden. Renditen für Aktien und ETFs sind Annahmen mit konstantem Wert über die Laufzeit; Kursschwankungen und die Reihenfolge guter und schlechter Jahre bilden sie nicht ab. Die Ergebnisse sind kaufmännisch auf ganze Euro gerundet, Steuerbeträge auf Cent. Unterschiede von wenigen Euro zu Bankabrechnungen entstehen durch Zinstagemethoden wie act/365 oder 30/360.

Woher die Werte stammen

Abgeltungsteuer, Pauschbetrag
Einkommensteuergesetz, § 20 und § 32d
Teilfreistellung, Vorabpauschale
Investmentsteuergesetz, Basiszins aus dem jährlichen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
Arbeitnehmersparzulage
Fünftes Vermögensbildungsgesetz
Einlagensicherung
Einlagensicherungsgesetz und EU-Einlagensicherungsrichtlinie
Inflation, Lebenserwartung
Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex und Sterbetafeln
Leitzins
Europäische Zentralbank, Zinssatz für die Einlagefazilität

Aktualisierung von Steuerwerten und Grenzen

Mehrere Werte ändern sich durch Gesetz oder jährliche Festlegung: der Grundfreibetrag, der Basiszins für die Vorabpauschale, das Kindergeld, die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmersparzulage und die Grenze der Familienversicherung. Die Seiten nennen jeweils das Jahr, für das ein Wert gilt. Geprüft und angepasst werden sie zum Jahreswechsel und sobald neue Werte im Bundesgesetzblatt oder vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht sind.

WertStandWird geändert durch
Sparer-Pauschbetrag1.000 € / 2.000 €Gesetzesänderung
Grundfreibetrag12.348 € (2026)jährliche Anpassung
Basiszins Vorabpauschale3,20 % (2026)jährliche Veröffentlichung im Januar
Kindergeld259 € (2026)Gesetzesänderung
EZB-Einlagenzins2,00 %Ratssitzungen der EZB, etwa alle sechs Wochen

Was die Rechner nicht leisten

Die Rechner beantworten Rechenfragen: wie viel, wie lange, mit welchem Zins. Sie bewerten keine einzelnen Banken, Fonds oder Versicherungen und empfehlen keine Produkte. Persönliche Umstände wie Erbschaftsplanung, Pflegeheimkosten, Sozialleistungen oder die Kombination mehrerer Einkunftsarten in der Steuererklärung lassen sich mit wenigen Eingabefeldern nicht vollständig abbilden. Für solche Fragen sind eine Steuerberatung, ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine unabhängige Honorarberatung die richtige Stelle. Fehler in einer Rechnung oder veraltete Werte können über die Kontaktseite gemeldet werden.